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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis-allgemein.php 06.02.2026 11:04:05 Uhr 14.03.2026 17:54:17 Uhr

Niederlassungserlaubnis allgemein

§ 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz

Sie leben schon länger in Deutschland, sind gut angekommen und sehen Ihre weitere Perspektive hier?

Eine Zeichnung: Links ist eine gehende Frau. Rechts daneben ein großes Standortvermerk-Symbol.

Auf dieser Seite geht um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die allgemeine Niederlassungserlaubnis kann von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt werden. Frühestens jedoch nach fünf Jahren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.