Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis-fuer-hochqualifizierte.php 29.08.2025 09:23:37 Uhr 16.09.2025 09:01:33 Uhr |
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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
§ 18c Abs. 3 Aufenthaltsgesetz
Diese Niederlassungserlaubnis ist eine besondere Form eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Sie richtet sich nur an den sehr kleinen Personenkreis der Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Forschung. Diese Niederlassungserlaubnis kann ohne Erfüllung von Wartezeiten und Vorliegen von bereits geleisteter Integrationsarbeit wie Sprachkenntnisse oder Zahlungen ins Rentensystem erteilt werden.
Ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach § 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz oder eine Blaue Karte EU nach § 18g Aufenthaltsgesetz allein reicht nicht aus, um eine Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte zu bekommen.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie herausragende Arbeit geleistet haben und zum Spitzenkreis der Fachkräfte gehören.