Stellen Sie Ihren Antrag im besten Fall 6 Monate vor Ablauf ihres derzeitigen Aufenthaltstitels in Deutschland.
Melden Sie sich dafür bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Die Ausländerbehörde Dresden können Sie dazu per E-Mail erreichen. Schreiben Sie, dass Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen. Wenn möglich, senden Sie direkt die notwendigen Dokumente im PDF-Format mit.
Verfahren
- Einladungsschreiben: Etwa 3 bis 4 Wochen nach Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde Dresden bekommen Sie ein Einladungsschreiben. Darin enthalten sind ein Termin zur persönlichen Vorsprache und eine Liste mit notwendigen Dokumenten, die Sie zum Termin mitbringen müssen.
- Termin: Aufgrund von Wartezeiten, wird der Termin wahrscheinlich erst nach etwa 3 Monaten stattfinden. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Umzug in eine andere Stadt planen, kann leider keine Bearbeitung Ihres Anliegens in Dresden stattfinden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes.
- Finale Bearbeitung: Nach Vorlage aller Dokumente im persönlichen Termin dauert die finale Bearbeitung aktuell zwischen 6 bis 12 Wochen.
Wichtig: Bei einem zeitnah bevorstehenden Wechsel der Beschäftigung und während einer Probezeit im Arbeitsvertrag wird keine Niederlassungserlaubnis erteilt. Die längerfristige Sicherung des Lebensunterhaltes ist nicht gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag muss ein noch mindestens 6 Monate gültiger Arbeitsvertrag vorliegen.
Kosten
Erteilung: 147,00 Euro
Notwendige Dokumente
- Pass: Namensseite mit Lichtbild.
- Arbeitsvertrag mit ausführlicher Stellenbeschreibung zu einer herausgehobenen Funktion in einer Einrichtung oder einem Unternehmen.
- Sofern vorhanden, die letzten 3 Gehaltsnachweise.
- Nachweise über Ihre Berufserfahrung, zum Beispiel Lebenslauf.
- Nachweise über besondere fachliche Kenntnisse, zum Beispiel Patente, Ehrungen, Stellungnahmen von Arbeitgebern oder fachlich versierten Stellen.