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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis-fuer-hochqualifizierte.php 06.08.2025 15:04:08 Uhr 26.08.2025 15:18:00 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

§ 18c Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

Bei dieser Niederlassungserlaubnis handelt es sich um eine besondere Form eines unbefristeten Aufenthaltstitels für den sehr kleinen Personenkreis der Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Forschung. Dieser Aufenthaltstitel kann ohne Erfüllung von Wartezeiten und Vorliegen von bereits geleisteter Integrationsarbeit (z. B. in sprachlicher Form oder Zahlungen ins Rentensystem) erteilt werden.