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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis-fuer-blaue-karte-eu-inhaber.php 06.02.2026 11:05:03 Uhr 16.02.2026 06:08:34 Uhr

Niederlassungserlaubnis Blaue Karte EU

§ 18c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz

Eine Zeichnung: Mann mit gelbem Schutzhelm, hellblauem Hemd und dunkler Krawatte hält ein gelbes Tablet vor einem Stadtbild mit hohen Gebäuden.

Diese Niederlassungserlaubnis kann nur von Personen mit Blauer Karte EU beantragt werden, wenn diese Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In der Regel müssen Sie dafür den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich bestanden haben.