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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis-fuer-blaue-karte-eu-inhaber.php 03.12.2025 09:26:05 Uhr 31.01.2026 21:40:45 Uhr

Niederlassungserlaubnis Blaue Karte EU

§ 18c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz

Eine Zeichnung: Ein Mann steht neben einem Dreieck auf dem ein großes Ausrufezeichen abgebildet ist.

Diese Niederlassungserlaubnis kann nur von Personen mit Blauer Karte EU beantragt werden, wenn diese Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In der Regel müssen Sie dafür den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich bestanden haben.