Stellen Sie Ihren Antrag im besten Fall 6 Monate vor Ablauf ihres derzeitigen Aufenthaltstitels in Deutschland.
Melden Sie sich dafür bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Die Ausländerbehörde Dresden können Sie dazu per E-Mail erreichen. Schreiben Sie, dass Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen. Wenn möglich, senden Sie direkt die notwendigen Dokumente im PDF-Format mit.
Verfahren
- Einladungsschreiben: Etwa 3 bis 4 Wochen nach Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde Dresden bekommen Sie ein Einladungsschreiben. Darin enthalten sind ein Termin zur persönlichen Vorsprache und eine Liste mit notwendigen Dokumenten, die Sie zum Termin mitbringen müssen.
- Termin: Aufgrund von Wartezeiten, wird der Termin wahrscheinlich erst nach etwa 3 Monaten stattfinden. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Umzug in eine andere Stadt planen, kann leider keine Bearbeitung Ihres Anliegens in Dresden stattfinden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes.
- Finale Bearbeitung: Nach Vorlage aller Dokumente im persönlichen Termin dauert die finale Bearbeitung aktuell zwischen 6 bis 12 Wochen.
Wichtig: Bei einem zeitnah bevorstehenden Wechsel der Beschäftigung und während einer Probezeit im Arbeitsvertrag wird kein Daueraufenthalt EU erteilt. Die längerfristige Sicherung des Lebensunterhaltes ist nicht gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag muss ein noch mindestens 6 Monate gültiger Arbeitsvertrag vorliegen.
Kosten
Erteilung: 113,00 Euro
Einzureichende Dokumente
- Pass: Namensseite mit Lichtbild
- die letzten 3 Gehaltsnachweise
- Bescheinigung über Ihre Beiträge zur Rentenversicherung.
Hinweis: Sie können das bei der deutschen Rentenversicherung anfordern oder über die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen der vergangenen Jahre nachweisen. Für das aktuelle Jahr reichen Sie die monatlichen Gehaltnachweise ein.
- Bestätigung des Arbeitgebers über das fortbestehende Arbeitsverhältnis
- Zertifikat Integrationskurs, sofern dieser besucht wurde
- Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 beziehungsweise A1 bei Hochschulabschluss. Anerkannte Zertifikate folgender Einrichtungen:
- Goethe-Institut e.V.
- telc GmbH
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD)
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der RuhrUniversität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER)
- ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
- Testergebnis „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest
Die Testzentren für den "Test Leben in Deutschland" können Sie im BAMF Navi finden. Dort muss bei den Bildungsträgern das Zeichen „LiD“ zu sehen sein.