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Schwangerschaft
Sie sind schwanger? Gerade in der ersten Schwangerschaft, hat man viele Fragen. In Dresden gibt es viele kostenlose Angebote zur Beratung von Schwangeren. Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige, wenn Sie in Deutschland schwanger sind.
Vorsorge
- In Deutschland haben alle Schwangeren einen Anspruch auf eine besondere medizinische Betreuung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Vorsorgeuntersuchungen. Diese helfen, Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes zu beobachten. Mögliche Probleme und Risiken können so schnell erkannt und bei Bedarf behandelt werden. Die Vorsorgeuntersuchen finden regelmäßig in einer Frauenarztpraxis oder bei einer Hebamme statt.
- Alle Ergebnisse werden in einem kleinen Heft, dem Mutterpass, aufgezeichnet. Es ist wichtig, dass Sie diesen in der Schwangerschaft immer parat haben.
- Welche Leistungen die Vorsorge in der Schwangerschaft beinhaltet, finden Sie hier: Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Sie können sich dazu auch bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Hebammen und Geburt
In Deutschland kann die Geburt im Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause stattfinden. Genauso wichtig wie die Entscheidung für einen Geburtsort ist die Wahl der Hebamme.
Die Hebamme ist während der Schwangerschaft für Sie da und hilft Ihnen auch nach der Geburt. Sie übernimmt viele Aufgaben.
Die Hebamme:
- Bereitet Sie auf die Geburt vor: Sie macht Geburtsvorbereitungskurse und spricht mit Ihnen über einen möglichen Geburtsplan. Wenn Sie dies möchten, kann die Hebamme auch einen Teil der Vorsorgeuntersuchungen machen.
- Begleitet Sie nach der Geburt: Sie bietet Rückbildungskurse an und erklärt Ihnen, was Sie nach der Geburt tun können. Sie macht Hausbesuche, um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes zu sichern. Zum Beispiel wiegt und misst Sie Ihr Kind regelmäßig. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Kind oder der neuen Situation haben, kann Ihre Hebamme helfen und diese beantworten.
Manchmal ist es schwierig, eine Hebamme zu bekommen. Suchen Sie am besten direkt nach einer Hebamme, wenn Sie erfahren, dass Sie schwanger sind. Auf folgenden Seiten können Sie Hebammen in Ihrer Nähe finden:
- Online-Liste mit Hebammen der Hebammenkoordinierungsstelle Sachsen
- Portal ammely.de des Deutschen Hebammenverband e. V. und der Keleya Digital-Health Solutions GmbH
- Hebammensuche des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV)
Geburtsurkunde
Nach der Geburt bekommen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde. Diese enthält unter anderem den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes und die Namen der Eltern. Auch die Staatsangehörigkeit wird in der Geburtsurkunde aufgeführt.
Wenn ein oder beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, muss eventuell geklärt werden, welche Staatsangehörigkeit das Kind bekommt. Zum Beispiel, wenn die Eltern nicht aus dem gleichen Land kommen. Aber auch, wenn die ausländischen Eltern schon lange mit einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland leben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kind ausländischer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
In so einem Fall empfehlen wir noch in der Schwangerschaft einen Termin beim Standesamt. In dem Termin wird die Staatsangehörigkeit des Kindes geklärt und die Ausstellung der Geburtsurkunde kann vorbereitet werden.
Informationen für Eltern mit
Auslandsbezug
Auf der Website des Standesamts finden Sie weitere Informationen und können einen Termin vereinbaren:
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
In Deutschland werden schwangere Frauen, die arbeiten, besonders geschützt. Sie dürfen durch die Arbeit keine großen Belastungen haben, zum Beispiel durch Schichtarbeit oder durch das Heben von schweren Dingen. Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit.
Zudem gibt es den sogenannten Mutterschutz: 6 Wochen vor der Geburt und mindestens 8 Wochen danach werden Schwangere beziehungsweise Mütter von der Arbeit freigestellt. Sie bekommen weiterhin Geld, auch wenn sie zuhause sind und nicht arbeiten. In den letzten Wochen der Schwangerschaft sollen sie sich ausruhen und schonen. Nach der Geburt sollen sie sich erholen und das Kind besser kennenlernen.
In manchen Berufen dürfen schwangere Frauen schon vor der Zeit des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten. Sie bekommen dann schon früh in der Schwangerschaft ein sogenanntes Beschäftigungsverbot. Das betrifft oft Lehrinnen und Erzieherinnen oder Personal im Krankenhaus.
Ärztinnen und Ärzte können auch ein Beschäftigungsverbot erteilen, wenn Sie ein besonderes Risiko in der Schwangerschaft feststellen.
Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter das Recht, eine Pause von der Arbeit zu nehmen. In dieser Zeit können Sie sich um sich um ihr Kind kümmern und Zeit mit der Familie verbringen. Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen.
Die Elternzeit kann unterschiedlich lang sein. Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Sie für die Elternzeit bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten.
Während der Elternzeit bekommen Sie kein Gehalt. Als Ausgleich können Sie Elterngeld beantragen. Dies wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Hier finden Sie mehr Informationen zum Elterngeld.
Unterstützungsangebote und weitere Informationen
- Schwangerschaftsberatung: Die Schwangerschaftsberatung berät zu Hilfsangeboten und finanziellen Hilfen. Auch über Ihre Sorgen und Probleme in Bezug auf die Schwangerschaft oder Familie können Sie dort sprechen. Die Beratungen sind oft kostenlos. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Schwangerschaftsberatung der Landeshauptstadt Dresden oder der Migrationsberatung der Landeshauptstadt Dresden.
- Finanzielle Hilfen: Grundlegende Informationen zu Kindergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld und finanzieller Unterstützung von Familien finden Sie hier.
- Weitere Infos: Mehr Informationen zum Thema Schwangerschaft und Familie finden Sie online im Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugendlichen.